Rehau Strabs-Erstattung für Reutlichweg nicht zulässig
Redaktion 26.07.2018 - 19:36 Uhr
Die Anwohner des Reutlichwegs bekommen wohl die Straßenausbaubeiträge nicht zurück, die sie als einzige Rehauer seit Erlass einer entsprechenden Satzung im Jahr 2014 zahlen mussten.
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