Selb Gleiches Recht für alle Bauherren

Zwar will sich der Stadtrat bei Bauanträgen flexibel zeigen. Dennoch sind die Vorgaben der Bebauungspläne verbindlich. Das gilt auch für Gartenzäune.

 
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Selb - Kann der Bauausschuss einen Zaun gutheißen, der nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht? Im Kern ging es in der jüngsten Sitzung des Selber Gremiums genau um diese Frage. Die einstimmige Entscheidung: Die Regelungen des Bebauungsplanes gelten für alle, den beantragten Zaun lehnten die Ausschussmitglieder ab. "Wir können es nicht allen recht machen, aber wir müssen alle gleich behandeln", brachte es Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch auf den Punkt. Ausgangspunkt war der beantragte Bau eines Stabmattenzaunes auf dem Anwesen Alte Rehauer Straße 10 auf der Kappel. Geplant war der 1,6 Meter hohe Zaun an zwei Seiten des Grundstücks. Laut Bebauungsplan sind aber an den seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen nur Einzäunungen bis 1,2 Meter Höhe zulässig, im Vorgartenbereich nur Hecken bis 1,2 Meter.

Neue Ausschreibung

Die Renaturierung des Selbbaches, die das Wasserwirtschaftsamt plant, wird wohl noch etwas auf sich warten lassen. Auf die Anfrage von Gerhard Bock sagte Bauamtsleiter Helmut Resch, dass die

Ausschreibung der Arbeiten wohl keine zufriedenstellenden Ergebnisse gebracht habe. Er vermutete, dass das Wasserwirtschaftsamt

das Projekt noch einmal ausschreiben werde.

Wie Bauamtsleiter Helmut Resch sagte, sind in der näheren Umgebung keine derart hohen Zäune vorhanden. Allerdings habe ein Nachbar an der nördlichen Grenze ohne Genehmigung einen zehn Meter langen und bis zu zwei Meter hohen Holzzaun gebaut.

Wie Resch weiter erläuterte, würde der jetzt beantragte Zaun aufgrund des abfallenden Geländes an einer Stelle bis zu 1,9 Meter hoch. Angesichts der Festlegungen im Bebauungsplan sei die geplante Einzäunung grundsätzlich unzulässig. Und Resch warnte: Sollte der Bauausschuss dem Antragsteller den Bau erlauben, wäre dies ein "Präzedenzfall mit Signalwirkung für das gesamte Baugebiet".

Gerhard Bock (Aktive Bürger) sagte, er sehe keinen zwingenden Grund, den Bau zu versagen. Die Familie wolle sich einen größeren Hund anschaffen, sagte Bock. Außerdem sei der Zaun von der Straße aus kaum zu sehen.

Resch hielt dem entgegen, dass man mit einem positiven Bescheid all jene benachteilige, die sich an die Regeln halten. Eine Möglichkeit sei eine Änderung des Bebauungsplanes.

Ramona Jülke-Miedl (Aktive Bürger) erinnerte an einen ähnlich gelagerten Fall ebenfalls auf der Kappel, bei dem man eine Genehmigung ebenfalls versagt habe. "Wir sollten keinen Präzedenzfall schaffen."

Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch sagte, die Stadt müsse sich an der Gesetzgebung orientieren. Eine grundsätzliche Änderung des Bebauungsplanes würde etwa ein Jahr dauern, was dem Antragsteller im aktuellen Fall kaum weiterhelfe. Grundsätzlich führe eine Einzelfallentscheidung zu weiteren Einzelfällen. Zwar habe man in der Vergangenheit kleinere und vertretbare Überschreitungen genehmigt, ein 1,9 Meter hoher Zaun sei aber nicht klein. "Wir wären gut beraten, wenn wir eine klare Linie fahren", sagte Pötzsch. Und die müsse gesetzlich einwandfrei sein.

Dieser Argumentation wollte sich auch Gerhard Bock nicht verschließen. Einstimmig lehnte der Bauausschuss den Zaun ab.

Auf Nachfrage von Bock und Roland Graf (SPD) sagte Resch, dass der Nachbar seinen ohne Genehmigung gebauten Holzzaun auf die vorgeschriebene Höhe verkleinern muss.

Positiv stand der Bauausschuss zwei anderen Bauanträgen gegenüber: dem Anbau von Balkonen am Anwesen Luitpoldstraße 29/31 sowie dem Anbau einer Garage und eines Schlafzimmers im Dachgeschoss im Haus Tannenweg 1. Bei beiden Anträgen hatten die Nachbarn zugestimmt. Der Bauausschuss gewährte die nötigen Befreiungen und stellte eine Genehmigung in Aussicht.

Bereits genehmigt hatte die Bauaufsicht der Stadt Selb die Errichtung eines unterirdischen Löschwasserbehälters in Längenau und eine Nutzungsänderung von einem Stall zum Wohnraum in Erkersreuth.

Erwin Benker (Freie Wähler Selb) fragte, ob der Pumptrack weiterhin vom Bauhof gepflegt werde oder ob die Arbeiten vergeben worden seien. Er habe jüngst eine heimische Firma dort gesehen. Oberbürgermeister Pötzsch sagte, dass zwar einige Arbeiten vergeben würden, er aber davon ausgehe, dass beim Pumptrack der Bauhof zuständig sei. Man werde das prüfen.

Walter Wejmelka (SPD) bat darum, die Büsche am Radweg hinter dem Rathaus wieder einmal zu stutzen. Wie Oberbürgermeister Pötzsch sagte, hatte es am Mittwochvormittag dazu einen gemeinsamen Termin von Ordnungsamt, Polizei und Seniorenbeirat gegeben. Hintergrund sei die enge Situation beim Biergarten am Ende der Talstraße und beim Übergang über die Schlossstraße in Richtung Fischhalle gewesen. Radfahrer könnten die Schlossstraße dort nur schlecht einsehen, weil der Radweg auf der linken Seite der Talstraße direkt an dem Gaststättengebäude entlang führe. Deswegen hätten sich die Fachbehörden und die Vertreter des Seniorenbeirates darauf verständigt, den Brücken-Radweg ab der Firma Taubmann auf die Talstraße zu verlegen. So hätten Radfahrer am Ende der Talstraße eine bessere Übersicht. Damit werde auch die Querung der Schlossstraße in Richtung Pfaffenleithe entschärft.

Allerdings sei die Talstraße nicht breit genug, um einen eigenen Radweg zu markieren, vielmehr werde es eine kombinierte Nutzung sein.

Walter Wejmelka nannte die Verlegung des Radweges auf die Talstraße sinnvoll, plädierte aber dennoch für eine sichtbare Kennzeichnung für die Radler.

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