Selb Kein klares Ja oder Nein

Von Christl Schemm
Wer sichergehen möchte, dass Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige den Willen des Sterbenden oder Kranken respektieren, der sollte eine Patientenverfügung ausfüllen. Das setzt aber voraus, dass man sich mit seinem eigenen Tod beschäftigt. Foto:  

Nach dem BGH-Urteil zur Sterbehilfe: Für Helga Huber-Kamenik von der Hospizinitiative Fichtelgebirge stehen der Wille und die Würde des Kranken im Mittelpunkt des Handelns.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle Fp+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.