Selb Schneeräumen: Mit Bußgeldern gegen Verweigerer

Von Gisela König
So nicht: Öffentliche Gehwege müssen immer schnee- und eisfrei gehalten werden. Foto: Miedl

Haus- und Grundbesitzer müssen Gehwege schnee- und eisfrei halten. Eine Verordnung schreibt das Vorgehen detailliert vor.

 
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