Wirtschaft Besuche in Pflegeheimen und Öffnung staatlicher Theater

Wer in ein Pflegeheim ziehen muss, steht vor hohen Kosten, die in vielen Fällen durch die Rente und die Zuzahlung der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt sind. Doch eine private zusätzliche Pflegeversicherung kann eine Kostenfalle sein, sagt Thilo Holthaus aus Stadtsteinach. Experten geben ihm recht. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa Quelle: Unbekannt

In Thüringen sollen die Menschen wieder Aufführungen in Theatern sehen können. Das sieht eine neue Verordnung vor, die ab Ende August in Kraft tritt. Etwas aufatmen können auch Bewohner von Pflegeheimen und ihre Angehörigen.

 
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Fast ein halbes Jahr nach dem ersten Thüringer Corona-Fall lockert die Landesregierung weitere Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie. Nach mehr als fünf Monaten Pause können ab Ende August auch die staatlichen Theater unter Auflagen wieder für Publikum öffnen und neue Spielpläne starten. Das sieht eine neue Corona-Grundverordnung vor, die am Dienstag von Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) unterzeichnet wurde und am 30. August in Kraft tritt. Hoff unterzeichnete die Verordnung in Vertretung von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke), die derzeit im Urlaub ist.

Grundsätzlich ist die Aufführung von Theaterstücken bereits möglich - etwa unter freiem Himmel. Nach der aktuell noch geltenden Verordnung sollten alle vom Land institutionell geförderten Theater und Orchester ihren Spielbetrieb in geschlossenen Räumen bis Ende August nicht mehr aufnehmen oder weiterführen. Dieser Passus entfällt mit der neuen Grundverordnung.

Allerdings gelten auch in Theatern Infektionsschutzregeln wie das Abstandhalten. Zudem soll es Hygienekonzepte geben. Das Theater Altenburg-Gera kündigte bereits an, nicht den angedachten regulären Spielplan zu realisieren, sondern eine Corona-Variante, bei der die Abstandsregeln eingehalten werden können. Details sollen in der kommenden Woche vorgestellt werden.

Uneingeschränkte Besuche in Pflegeheimen

Mehr Freiheiten sieht die neue Grundverordnung auch bei Besuchen in Pflegeheimen vor. Bisher waren Besuche auf täglich maximal zwei Besucher pro Bewohner und auf zwei Stunden begrenzt. Diese Einschränkung entfällt - solange die Infektionszahlen in dem jeweiligen Kreis niedrig bleiben. Überschreiten sie die Schwelle von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, sollen automatisch wieder die strengeren Besuchsregeln gelten. Wird in einem Pflegeheim ein Corona-Fall bekannt, sollen Besuche gänzlich verboten sein - außer es kann für eine räumliche und personelle Trennung in der Einrichtung gesorgt werden.

Bundesweit - und auch in Thüringen - waren zuletzt die Zahlen der Neuinfektionen wieder gestiegen. Dennoch geht die rot-rot-grüne Minderheitsregierung mit der neuen Grundverordnung nun weitere Schritte zur Lockerung der Anti-Corona-Maßnahmen. Staatssekretärin Ines Feierabend nannte den Anstieg der Fallzahlen in Thüringen «moderat» - im Landesdurchschnitt gebe es derzeit nur 2,9 neue Ansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.

«Deshalb halten wir an unserem Weg der schrittweisen Lockerungen im Gleichklang mit einem lokalen Vorgehen bei erhöhtem Infektionsgeschehen fest», erklärte Feierabend. Basis für sämtliche Bestimmungen seien weiterhin: Abstand halten, Hygienekonzepte einhalten und Alltagsmaske tragen.

Neue Teilnehmerzahlen bei Feiern

Bei Familienfeiern im Freien und in geschlossenen Räumen gelten ab Ende August neue Regeln zur Teilnehmerzahl. Mussten Familienfeiern bislang erst ab einer Teilnehmerzahl von 30 in geschlossenen Räumen beim jeweiligen Gesundheitsamt gemeldet werden, liegt die Grenze künftig bei 50 Teilnehmern. Im Freiem müssen Familienfeiern künftig erst ab 100 Teilnehmern bei den Behörden angezeigt werden und nicht schon ab 75 wie bisher.

Der Ärzteverband Marburger Bund forderte bundesweit einheitliche Regeln für Feste und Partys, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bayern sprach sich dafür aus, das Thema bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz zu diskutieren. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuvor darauf hingewiesen, dass Feiern neben den Ansteckungen durch Reiserückkehrer zu den größten Gefahrenquellen in Deutschland zählten. Deshalb müsse man mit den Ländern noch einmal über die Grenzen und Regeln für Veranstaltungen reden.

Lockerungen gibt es in Thüringen auch im Bereich Prostitution. Die neue Grundverordnung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen sexuelle Dienstleistungen an denen nur zwei Menschen beteiligt sind. Swinger-Clubs etwa müssen weiterhin geschlossen bleiben. dpa

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