Das Problem sei, dass bei der Post das Prinzip "Kraft folgt Posten" gelte. Soll heißen: Wird eine Tätigkeit, die bislang in Bayreuth angesiedelt ist, nach Zwickau verlagert, müsste der Mitarbeiter also eigentlich seinem Arbeitsplatz folgen. Allerdings, schränkt Than ein, sehe der Tarifvertrag dafür eine Zumutbarkeitsgrenze vor. Und die besage, dass der neue Arbeitsplatz vom Wohnort aus in einer Stunde erreichbar sein muss. Konkret: Für Mitarbeiter, die im Raum Hof-Marktredwitz wohnen, wäre Zwickau wohl zumutbar; für solche, die südlich von Bayreuth oder im Raum Bamberg wohnen, wäre Nürnberg möglich. Er befürchtet jedenfalls, dass höchstens ein paar der Jobs in Bayreuth bleiben.
Allerdings gebe es auch noch eine dritte Möglichkeit - die nach harten Verhandlungen mit dem Konzern erreichte, weitreichende Altersteilzeitregelung, nach der Post-Beschäftigte ab dem 55. Lebensjahr in Vorruhestand gehen können. Than schätzt, dass fast die Hälfte der in Bayreuth Betroffenen unter diese Regelung fallen könnten.
Auch Nicole Rufin sieht darin eine mögliche Auffanglösung für einen Teil der Mitarbeiter. Glücklich ist sie darüber aber nicht wirklich, denn: "Es gibt ja auch Kollegen, die weiterarbeiten wollen." Und sie gibt zu bedenken: "Was ist denn das für eine Wertschätzung für gute Arbeit? Was macht so etwas mit den Menschen?" Das gelte auch für die momentane Unsicherheit: "Die Leute fragen sich natürlich, was sie künftig machen sollen? Schließlich gibt es ihre Funktion in den Niederlassungen in Zwickau und Nürnberg schon." Für sie persönlich passt das Ganze in das Gesamtkonzept von Post-Chef Frank Appel - mit Maßnahmen ohne wirtschaftliche Notwendigkeit den Gewinn zu maximieren.