Was bei dem Tier für Erleichterung sorgte, brachte den Rentner massiv in Rage. Laut Aussage des Hundebesitzers soll der Angeklagte ihn mit Kraftausdrücken belegt haben, die hier nicht wiedergegeben werden sollen. Laut eigener Schilderung will der Angeklagte den Nachbarn lediglich höflich gefragt haben, warum dessen Hund immer bei ihm die Notdurft verrichte.
Egal, welche Schilderung nun zutrifft - Tatsache ist, dass der Nachbar den Rentner wegen der Beleidigungen zur Rede stellte. Wenn er mit ihm ein Problem habe, solle er doch rauskommen, bot ihm der Nachbar laut eigener Aussage an. Ganz anders schildert der Angeklagte die Szene. Der Nachbar, ein Mann von eher kleiner Statur, sei mehrmals an seinem Fenster hochgesprungen und habe versucht, den eher kräftig gebauten Rentner aus dem Fenster zu ziehen.
Erstunken und erlogen, sagt der Hundebesitzer. Als er vor dem Fenster stand, habe der Mann versucht, mit einem Messer auf ihn einzustechen. Das habe er versucht abzuwenden. Unbestritten ist, dass das Messer die Hand des Hundebesitzers so schwer traf, dass eine Sehne durchtrennt wurde.
Zwei Finger kann er seitdem nicht mehr bewegen, was ein ärztliches Attest belegt. Acht Wochen war er krankgeschrieben. Jetzt ist er arbeitslos.
Der Staatsanwalt sah in seinem Plädoyer die Voraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung als gegeben an und forderte acht Monate Gefängnis und 120 gemeinnützige Arbeitsstunden. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Nebenkläger sah sogar eine schwere Körperverletzung vorliegen.
Gemeinnützige Arbeit
Der Verteidiger dagegen plädierte auf Freispruch. "In dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten), meinte er, da Aussage gegen Aussage stehe.
Der Richter sah die Aussage des Hundebesitzers als glaubhafter an und verurteilte den Rentner zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr sowie 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach Weisung der Kommune. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage bezahlen.