Wunsiedel Ein Streit um Hundekot läuft aus dem Ruder

Von Herbert Scharf

Ein Rentner verletzt seinen Nachbarn mit einem Messer massiv an der Hand. Der Richter spricht eine einjährige Bewährungsstrafe aus.

 
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Wunsiedel - Die braunen Hinterlassenschaften der vierbeinigen Freunde, man kann sich schwer mit ihnen anfreunden. Ein solcher Hundehaufen brachte letztlich einen bislang unbescholtenen Rentner aus einer Stadt im Landkreis Wunsiedel vor Gericht. Er geriet ob der Hinterlassenschaft des ältesten Freundes des Menschen derart in Wallung, dass er zum Messer griff und damit seinen Nachbarn verletzte. Nun saß er in Wunsiedel vor dem Amtsrichter auf der Anklagebank. Beleidigung und gefährliche Körperverletzung legte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last.

Wie sich im Lauf der Verhandlung herausstellt, mögen sich der Angeklagte und dessen langjähriger Nachbar nicht gerade. Beide versichern übereinstimmend, dass sie eigentlich gar kein Verhältnis zueinander hätten und dass sie sich einfach nicht mögen.

An einem Tag im Mai dieses Jahres eskalierte die gegenseitige Antipathie. Der Rentner, 61 Jahre alt, stand abends kurz vor 21 Uhr vor seinem geöffneten Küchenfenster. Er wollte sich eine Brotzeit zurechtmachen. Damit erklärte er die Tatsache, dass er ein scharfes Messer in der Hand hatte. Vielleicht hatte ihm auch der Genuss einiger Bierchen Appetit gemacht - so genau wusste er das nicht mehr. Fakt ist, dass eine später entnommene Blutprobe 1,64 Promille auswies.

Aus dem Augenwinkel habe er gesehen, dass der Nachbar mit seinem kleinen Hund vorbeiging, schildert der Angeklagte die Situation. Da musste er schon genau aufpassen. Denn der Vierbeiner habe in der Vergangenheit schon öfter sein "Geschäft" vor seinem Küchenfenster erledigt, einem Platz, an dem der Mann gerne bei schönem Wetter saß. Und prompt suchte sich das Tier erneut den Rasen vor dem Küchenfenster für die Erledigung seines Geschäfts aus.

Kraftausdrücke fallen

Was bei dem Tier für Erleichterung sorgte, brachte den Rentner massiv in Rage. Laut Aussage des Hundebesitzers soll der Angeklagte ihn mit Kraftausdrücken belegt haben, die hier nicht wiedergegeben werden sollen. Laut eigener Schilderung will der Angeklagte den Nachbarn lediglich höflich gefragt haben, warum dessen Hund immer bei ihm die Notdurft verrichte.

Egal, welche Schilderung nun zutrifft - Tatsache ist, dass der Nachbar den Rentner wegen der Beleidigungen zur Rede stellte. Wenn er mit ihm ein Problem habe, solle er doch rauskommen, bot ihm der Nachbar laut eigener Aussage an. Ganz anders schildert der Angeklagte die Szene. Der Nachbar, ein Mann von eher kleiner Statur, sei mehrmals an seinem Fenster hochgesprungen und habe versucht, den eher kräftig gebauten Rentner aus dem Fenster zu ziehen.

Erstunken und erlogen, sagt der Hundebesitzer. Als er vor dem Fenster stand, habe der Mann versucht, mit einem Messer auf ihn einzustechen. Das habe er versucht abzuwenden. Unbestritten ist, dass das Messer die Hand des Hundebesitzers so schwer traf, dass eine Sehne durchtrennt wurde.

Zwei Finger kann er seitdem nicht mehr bewegen, was ein ärztliches Attest belegt. Acht Wochen war er krankgeschrieben. Jetzt ist er arbeitslos.

Der Staatsanwalt sah in seinem Plädoyer die Voraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung als gegeben an und forderte acht Monate Gefängnis und 120 gemeinnützige Arbeitsstunden. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Nebenkläger sah sogar eine schwere Körperverletzung vorliegen.

Gemeinnützige Arbeit

Der Verteidiger dagegen plädierte auf Freispruch. "In dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten), meinte er, da Aussage gegen Aussage stehe.

Der Richter sah die Aussage des Hundebesitzers als glaubhafter an und verurteilte den Rentner zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr sowie 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach Weisung der Kommune. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage bezahlen.

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