Wunsiedel Landratsamt verbietet rechten Aufmarsch

Auch das Landratsamt sagt Nein zu den Rechten. Foto: Archiv

Mit juristischen Mitteln geht der Landkreis gegen eine vom "Freien Netz Süd" geplante Demonstration vor. Die Behörde sieht in einem Aufruf im Internet einen Bezug zu Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß.

 
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Wunsiedel - Das rechtsextreme "Freie Netz Süd" plant am 17. November einen Aufmarsch unter dem Titel "Tot sind nur jene, die vergessen werden". Der Aufzug mit einer Zwischen- und Abschlusskundgebung soll zwischen 12 und 20 Uhr in Wunsiedel stattfinden.

Das Landratsamt hat als für die Genehmigung zuständige Behörde die Anmeldung überprüft und die Kundgebung verboten. Laut einer Pressemitteilung ist bei einer "Gesamtwürdigung der besonderen Bedeutung der Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit einerseits und der konkreten Gefährdung der Grundrechte anderer Personen und hochrangiger Verfassungsgüter andererseits" das Landratsamt zu dem Ergebnis gekommen, dass die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und damit die Schutzinteressen des Staates gegenüber den Interessen des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer überwiegen. Dies bedeute: "Die Veranstaltung ist damit zu verbieten."

Wie es in der Mitteilung weiter heißt, sei insbesondere im Aufruf des Veranstalters zu der Versammlung im Internet ein deutlicher Bezug zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft und sogar konkret zu der Person Rudolf Heß hergestellt. Unter anderem schreibt das "Freie Netz Süd" auf seiner Homepage von einer "verbrecherischen Beseitigung des Grabes von Adolf Hitlers einstigem Stellvertreter Rudolf Heß am 20. Juli 2011". Bis heute würden auf dem Friedhof widerrechtliche Betretungsverbote ausgesprochen, heißt es in dem Internet-Text weiter.

Gefährdung der Sicherheit

Das Landratsamt argumentiert daher, dass aufgrund dieses eindeutigen Heß-Bezuges die Veranstalter und Kundgebungsbesucher versuchen würden, den Hitler-Stellvertreter als Verantwortungsträger und Symbolfigur des NS-Regimes und damit die gesamte nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu verherrlichen und zu glorifizieren. Dies sei eine klare Gefährdung des öffentlichen Friedens nach Paragraf 130, Absatz 4, Strafgesetzbuch. "Um diese drohende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbinden, war die Versammlung zu verbieten, was mit Bescheid vom Freitag, 26. Oktober, so geschah", heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Landrat Dr. Karl Döhler sieht gerade in der Stimmung der Bevölkerung des Landkreises, die sich seit Jahren gegen die Aufmärsche der rechten Szene in Wunsiedel stark macht, einen deutlichen Beweis, dass mit solchen Veranstaltungen der öffentliche Friede gestört werde.

"Für die Bürgerinnen und Bürger ist es in einem toleranten Rechtsstaat nicht hinnehmbar, dass mit solchen Veranstaltungsmeldungen versucht wird, die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Heß-Gedenkkundgebungen zu unterlaufen", schreibt das Wunsiedler Landratsamt in seiner Begründung für das Verbot der rechtsextremen Veranstaltung.

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