So passte die Frau genau auf. Erst recht, als plötzlich alle Tiere aufflogen und der Mann plötzlich eine Ente in der Hand hatte. Gleich darauf, so die Zeugin bei der Verhandlung, habe der Mann etwas, wahrscheinlich das Tier, in einen weißen Plastikbeutel gesteckt, war zu seinem Auto gegangen und davongefahren.
Wobei er nicht mit den scharfen Augen der Frau gerechnet hatte, denn diese notierte sich das Kennzeichen und verständigte die Polizei von dem Treiben des vermeintlichen Tierfrevlers. Wenig später stand eine Streife vor der Tür des Mannes und konfrontierte ihn mit dem Vorwurf der Jagdwilderei.
Der Angeschuldigte nahm die Geschichte anfangs nicht so recht ernst. Zumal es ihm als Jäger ziemlich lächerlich erschien, dass er eine Ente gestohlen haben sollte. Mehrmals in der Woche, berichtet er dem Richter, hole er sich bei einer befreundeten Bäckerei altbackenes Brot und Blätterteig-Sachen ab und gehe dann zum Eisweiher, um die Enten zu füttern, weil ihm die Tiere einfach leid täten und er Tierfreund sei.
Dass die Enten plötzlich davonstoben, hatte einen einfachen Grund. Er habe nämlich gesehen, dass sich eines der Tiere mit dem Flügel in ein blaues Plastikband verheddert hatte. Deshalb habe er sich diese Ente gegriffen, das Plastikband entfernt und das Tier anschließend wieder frei gelassen.
Das Band selber habe er in dem mitgebrachten Plastikbeutel verstaut. Diese Bewegung habe die Frau aus etwa 50 Meter Entfernung vermutlich so gedeutet, dass er die Ente darin versteckt habe. Was technisch gar nicht möglich sei. Der Angeklagte hatte die Original-Tüte der Großbäckerei mitgebracht und legte sie auf den Richtertisch. Für den Ententransport sah das Teil eher als wenig geeignet aus.
Plastikband im Flügel
Nach den Zeugenaussagen und der aktuellen Beweislage trat dann auch der Staatsanwalt den Rückzug an. Staatsanwalt, Richter und Verteidiger einigten sich auf eine Einstellung des Verfahrens. Die Kosten der Verhandlung trägt die Staatskasse.
Verlierer der Angelegenheit aber sind wohl die Enten im Wunsiedler Eisteich. Denn der Angeklagte will sich künftig genau überlegen, ob er im kommenden Winter die Tiere wieder füttern will, wenn so etwas dabei herauskommen kann, sinniert er nach der Verhandlung.