Frage des Tages Die Sache mit dem Radeln

 Foto: Britta Pedersen

Die bisherige Regelung ist klar: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Ältere Kinder bis zum zehnten vollendeten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.

 
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