Da die meisten aber Umkleide- und Duschmöglichkeiten anbieten wollen, scheint in der Regel ein Konzept notwendig zu sein. Nur was passiert nach der vereinsinternen Erstellung des Konzepts? Wohin damit? Ein BFV-Sprecher erklärt: "Der Bayerische Fußball-Verband ist keine zuständige Behörde." Damit ist der BFV schon einmal nicht der Ansprechpartner für die Vereine, wenn sie die Richtigkeit ihres individuellen Hygiene-Konzepts überprüfen lassen wollen. Zwar hat der BFV ein Muster-Hygiene-Konzept - "mit besten Wissen und Gewissen", so der Verbandssprecher - erstellt. Ob dies aber für die individuellen Voraussetzung jedes Vereins gültig ist, obliegt den zuständigen Behörden - und damit den Gesundheitsämtern. "Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir den Vereinen, das Hygiene-Konzept bereits vorher vorzulegen", heißt es vom BFV.
Denn im Falle einer Kontrolle muss das Konzept passen. Eine Überprüfung, ob alle Vorgaben eingehalten werden, sei daher im Vorfeld ratsam. dme/msc