Hof Verband löst Verwirrung auf

Dirk Meier
Lieber auf Nummer sicher sind die Spieler der SG Regnitzlosau am Samstag in Trogen gegangen. Sie trugen außerhalb des Platzes ihre Masken. Noch besteht viel Unklarheit, wie die Vereine mit den Regeln der Trainingsspiele umgehen sollen. Daher hat der Bayerische Fußball-Verband nun interveniert. Foto: Marcus Schädlich Quelle: Unbekannt

Die Fußballer dürfen wieder spielen - und zwar Trainingsspiele. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Der BFV sieht sich nun sogar zu einer Konkretisierung der Regularien gezwungen.

 
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Hof - Am Mittwochabend der vorigen Woche hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach von nun an Trainingsspiele erlaubt seien. Doch der Begriff Trainingsspiel hat bei vielen für Verwirrung gesorgt. Daher bedarf es der Aufklärung.

Ein Trainingsspiel zu absolvieren, das hört sich so an, als wäre das nichts Offizielles. So ganz ohne Spielerpässe, ohne offizielle Schiedsrichter und auch Platzverweise hätten keine Auswirkung. Doch der Gedanke ist falsch. Der BFV erklärt hierzu: "Ein Trainingsspiel ist ein klassisches ‚Freundschaftsspiel‘ mit Einschränkungen." Die Einschränkungen sind: keine Zuschauer, nur bayerische Mannschaften dürfen gegeneinander spielen und von allen teilnehmenden Person müssen die Kontaktdaten erfasst werden.

Ob nun auch Fremdspieler ohne Gastspielgenehmigung, die für ein normales Testspiel erforderlich wäre, mitwirken können? Dazu heißt es vom Verband, an den Rahmenbedingungen ein "Freundschafts-/Testspiel auszutragen habe sich nichts geändert." Es gelten also nach wie vor die bekannten Regeln. Gastspieler müssen eine sogenannte Gastspielerlaubnis haben, die sich der jeweilige Verein über den BFV besorgen kann.

Verbreitet herrschte auch die Meinung vor, dass ein Trainingsspiel nicht beim BFV angemeldet werden muss. Weit gefehlt: "Alle Spiele müssen online angelegt werden.” Das habe auch versicherungstechnische Gründe. Eine weitere Folge: Auch Platzverweise zählen wie gewohnt. "Rote Karten müssen an das Sportgericht gemeldet werden", schreibt der Verband. Es gibt also keinen Freifahrtschein für die üblichen Vergehen bei einem Fußballspiel.

Verwirrung gibt es ebenfalls in Sachen Hygiene-Konzept: Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt der BFV: Ein Hygiene-Konzept sei nur dann notwendig, wenn Umkleiden und Duschen für das Trainingsspiel geöffnet werden. Das heißt im Umkehrschluss: Spielen beide Mannschaft ohne Zuschauer nur auf dem Fußballplatz gegeneinander und nur die Toilettenanlage ist geöffnet, müssen die Vereine kein Hygiene-Konzept erstellen.

Da die meisten aber Umkleide- und Duschmöglichkeiten anbieten wollen, scheint in der Regel ein Konzept notwendig zu sein. Nur was passiert nach der vereinsinternen Erstellung des Konzepts? Wohin damit? Ein BFV-Sprecher erklärt: "Der Bayerische Fußball-Verband ist keine zuständige Behörde." Damit ist der BFV schon einmal nicht der Ansprechpartner für die Vereine, wenn sie die Richtigkeit ihres individuellen Hygiene-Konzepts überprüfen lassen wollen. Zwar hat der BFV ein Muster-Hygiene-Konzept - "mit besten Wissen und Gewissen", so der Verbandssprecher - erstellt. Ob dies aber für die individuellen Voraussetzung jedes Vereins gültig ist, obliegt den zuständigen Behörden - und damit den Gesundheitsämtern. "Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir den Vereinen, das Hygiene-Konzept bereits vorher vorzulegen", heißt es vom BFV.

Denn im Falle einer Kontrolle muss das Konzept passen. Eine Überprüfung, ob alle Vorgaben eingehalten werden, sei daher im Vorfeld ratsam. dme/msc

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