Deutschland BSG: Kasse muss Basis-Pflege in Senioren-WGs tragen
Aufatmen in Hunderten Senioren-WGs: Die Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel Kosten etwa für die Gabe von Medikamenten oder das Anziehen von Thrombosestrümpfen auch in ambulant betreuten Wohngruppen übernehmen. Es bestehe kein Anspruch darauf, dass die sogenannte einfache medizinische Behandlungspflege vom Personal einer Senioren- oder Demenz-WG geleistet werde, urteilte der Kasseler Senat am Freitag. 26.03.2021