Deutschland Verfassungsrichter unterstreichen Grundrecht auf Selbsttötung
Mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe könnte der Gesetzgeber zu weit gegangen sein. Er könne das moralisch nachvollziehen, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in der Verhandlung über Klagen von Schwerkranken, Ärzten und Suizidhelfern. 17.04.2019