
Türkei Attentäter möglicherweise eingeschränkt schuldfähig
Der geständige Attentäter von Waldkraiburg ist nach der vorläufigen Einschätzung eines Gutachters wegen einer psychischen Erkrankung nur eingeschränkt schuldfähig. Von der Aufhebung der Schuldfähigkeit sei aber nicht auszugehen, heißt es einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende November, der jetzt veröffentlicht wurde. 18.12.2020