Luxemburg - Hat ein Flug wegen Personalmangel bei der Gepäckverladung Verspätung, dürfen Passagiere nicht unbedingt Schadenersatz verlangen. Zu wenig Personal könne nämlich ein außergewöhnlicher Umstand sein, der eine Verspätung möglicherweise rechtfertige, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.