Das würde dann auch im Bundeszentralregister eingetragen, so Kessler-Jensch. In diesem Register werden alle rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen durch deutsche Gerichte vermerkt. Es dient dazu, Vorstrafen einer Person zu dokumentieren und bei neuen Strafverfahren darüber Auskunft geben zu können.
Einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis gibt es jedoch laut Bundeszentralregistergesetz erst, wenn die Geldstrafe 90 Tagessätze übersteigt - sofern es keine weiteren Einträge im Zentralregister gibt. Für Höckes Fall würde das also - falls das Urteil rechtskräftig wird - einen Eintrag sowohl im Bundeszentralregister als auch im Führungszeugnis bedeuten.
Vor Verkündung des Urteils am Dienstag hatte einer von Höckes Anwälten erklärt, die Verteidigung werde "die Sache nach ganz oben treiben", sollte gegen Höcke eine Strafe verhängt werden. Nach Angaben des Anwalts will die Verteidigung des AfD-Manns also - falls nötig - bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Das Urteil widerspreche dem Begriff der Meinungsfreiheit.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10 000 Euro für Höcke gefordert.