Berlin - Im Streit um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Anti-Globalisierungsnetzwerks Attac vor zehn Jahren darf das Bundesfinanzministerium bestimmte Dokumente geheim halten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und bestätigte damit in wesentlichen Punkten eine Entscheidung der Vorinstanz (Aktenzeichen OVG 12 B 1/23).