Hof - Eine Steuererstattung für das Jahr 2003 belastet den Hofer Haushalt 2015: 135 198 Euro muss die Stadt an einen größeren Gewerbesteuer-Zahler zurücküberweisen. Hintergrund ist die rückwirkende Herabsetzung der Gewerbesteuer für 2003 für jenes Unternehmen. Das gab Kämmereileiter Peter Fischer dem Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats bekannt. Der Betrag lässt sich durch Einsparungen an anderen Stellen des Etats ausgleichen. Auf Nachfrage der Frankenpost erläutert Fischer, dass es unterschiedliche Gründe haben kann, dass sich die Festsetzung der Gewerbesteuer nachträglich ändert: Zum einen kann dies Folge eines Rechtsbehelfs- oder Klageverfahrens sein. Zum anderen stehen Bescheide des Finanzamts zur Gewerbesteuer oft unter dem Vorbehalt der Nachprüfung; das heißt, es bleibt bis zur abschließenden Prüfung offen, welcher Betrag tatsächlich zu zahlen ist. Es kann sich ergeben, dass eine Kommune mehr Gewerbesteuer erhält - oder aber, dass sie Steuer zurückzahlen muss. Für diesen Differenzbetrag fallen Zinsen an - entweder zu Gunsten oder zu Ungunsten des Unternehmens. Im aktuellen Fall muss die Stadt Erstattungszinsen zahlen. J. F.