Kulmbach/Hof - Mit einem milden Urteil zog das Amtsgericht in Hof gestern den endgültigen Schlussstrich unter das lange Verfahren rund um diverse Insolvenzen eines Kulmbacher Handwerksbetriebs. Der Geschäftsführer des Unternehmens wurde wegen Insolvenzverschleppung zu 40 Tagessätzen zu je 40 Euro, zusammen also 1600 Euro, verurteilt. Dabei machten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Richterin Claudia Siller keinen Hehl daraus, dass den Angeklagten nur eine geringe Schuld an dem verspätet eingereichten Insolvenzantrag trifft. Der Handwerksmeister hatte gleich vier Berater, denen er vertraute: Zwei Rechtsanwälte, einen Steuerberater und einen Unternehmensberater. Alle vier hatten seine Frage verneint, ob sein Unternehmen insolvent sei und ihm im Gegenteil versichert, es liege kein Insolvenzgrund vor. Der angeklagte Unternehmer kommentierte die Rolle seiner vier Berater so: "Dass ich da vier Pfeifen erwischt hatte, habe ich zu spät erkannt." Die zweite Einsicht, die der Kulmbacher gewonnen hat: Als Geschäftsführer einer GmbH ist er immer der Verantwortliche, egal welcher Berater mit welcher Qualifikation ihm zur Seite steht. Als Verantwortlicher für das Unternehmer hat er das letzte Wort und er muss handeln. Geht etwas schief, steht er vor Gericht.