Kulmbach/Mainleus - Weil er auf die Elstern und die Katzen in seinem Garten mit dem Luftgewehr geschossen hat, ist ein Rentner aus Mainleus zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Vor Gericht gab der 70 Jahre alte Mann lediglich einen Schuss auf eine Elster zu, er will den Vogel aber nicht getroffen haben. Den Schuss auf eine Katze stritt er ab, er wurde aber durch ein Gutachten des Landeskriminalamtes überführt. Als Motiv für den Schuss auf die Elster nannte der Angeklagte den Schutz der Singvögel. Er habe Nistkästen in seinem Garten angebracht, die hätten mehrere Elstern ins Visier genommen, ein Jungvogel soll sogar schon zu Schaden gekommen sein. Elstern seien die Ratten der Lüfte sagte der Rentner. Bestätigt sah er sich dadurch, dass angeblich auch Förster auf Elstern schießen würden, um Singvögel zu retten.