Bayreuth/Neudrossenfeld - Keinen Erfolg hatte die Klage eines Ehepaares aus dem Neudrossenfelder Ortsteil Pechgraben vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gegen den Freistaat Bayern. Die Nachbarklage richtete sich gegen eine Baugenehmigung für eine Dachgaube auf einer Doppelgarage, die im Obergeschoss zum Schlafen genutzt werden soll. Das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Vizepräsident Otto Schröppel wies die Klage ab und die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.