Himmelkron - "Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen neigt der Senat dazu, den hinreichenden Tatverdacht für die Erhebung der öffentlichen Klage zu bejahen." Dieser Satz steht am Anfang einer vier Seiten umfassenden Verfügung, die der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts Ende Oktober an die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg geschickt hat. Es geht um den schrecklichen Badeunfall, der im Juli 2014 im Himmelkroner Freibad die gerade erst acht Jahre alte Vanessa Koska das Leben gekostet hat.