Hof/Wunsiedel - Geldstrafe oder Gefängnis, eine Frage, die sich für manche verurteilten Personen stellt. Viele Straffällige, vor allem Arbeitslose, Hartz-IV-Empfänger oder Drogenabhängige, sind kaum in der Lage, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, geschweige denn ihr Bußgeld zu bezahlen. Wenn das Geld nicht reicht, um die Tagessätze zu zahlen, dann besteht die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit zu leisten.