Wunsiedel - Ab welcher Obergrenze sich Alkoholsünder am Steuer künftig einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen müssen, ist unklar. In der vergangenen Woche hat ein richtungsweisendes Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die geltende Gesetze ins Wanken gebracht. Die Richter entschieden, dass auch Verkehrsteilnehmer, die deutlich unter der bisherigen Grenze von 1,6 Promille liegen und zum ersten Mal erwischt werden, sich dem sogenannten Idiotentest unterziehen müssen, wenn ihnen aus strafrechtlichen Gründen der Führerschein entzogen wird (wir berichteten) - je nach Fall bis zu einem Wert von 0,3 Promille.