Neuenmarkt - Im Nu waren (wie berichtet) die erforderlichen Unterschriften zur Einreichung eines Bürgerbegehrens zusammen. Nur wenige Tage hat es gedauert, dann hatten mehr als 500 Bürger aus Neuenmarkt das Anliegen von besorgten Bürgern aus der Waldenburger und der Königsberger Straße sowie des Schrenkwegs und der Steigengasse in Neuenmarkt unterstützt. Doch jetzt sieht es so aus, als könnte das Bürgerbegehren abgelehnt werden. Der Grund: Es besteht rechtlich ein sogenanntes Koppelungsverbot. Das heißt: In einem Bürgerentscheid darf es nur um ein Thema gehen. Das Begehren der Neuenmarkter erstreckt sich aber auf zwei Bereiche: Zum einen die Forderung nach einer schnellen Umsetzung des Hochwasserschutzes in der Gemeinde und zum anderen die Forderung, bis dahin kein neues Baugebiet auszuweisen. Entschieden ist allerdings noch nichts. Das erfolgt erst nach dem nächsten Schritt. Dieter Sachs, einer der Initiatoren, sagt deshalb: "Am kommenden Mittwoch werden wir unsere Unterschriftenliste bei der Gemeinde abgeben."