Künftige Hausbesitzer sind dort - mit der Hausnummer 12 - Claudia und Christian Handrich sowie mit der Hausnummer 1 Anna und Winfried Kilian. Für den Antrag der Kilians brauchte es wegen der unterschiedlichen Dachneigung von Haus und Garage eine Befreiung vom Bebauungsplan. Dieser sieht vor, dass beide eine gleiche Dachneigung haben müssen, es sei denn, die Garage bekommt ein Flachdach.