Das Kirchenasyl ist in den letzten Jahren ins öffentliche Interesse geraten und zum Streitpunkt geworden. Einige Menschen - darunter auch solche, die es besser wissen müssten - sagen, mit der Gewährung von Kirchenasyl stelle die Kirche ihr eigenes Recht über das weltliche Recht. So ein religiöses Sonderrecht habe in einem Rechtsstaat nichts verloren. Gegen diese Argumentation erhebe ich Einspruch.