Wichtig ist: Nachbarn dürfen durch das Tier weder gestört noch gefährdet werden, darauf weist etwa die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in einer Veröffentlichung hin. Viele Mietverträge schreiben daher vor, dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt wird. Das gilt jedoch nicht für Kleintiere wie Hamster, Fische, Meerschweinchen oder Ziervögel, erklärt die Anwaltskammer.