Zunächst ist es ganz normal, dass der neue Eigentümer beim Mieter oder Pächter vorstellig wird. Immerhin möchte er ja, dass die Miete oder Pacht auf sein Konto geht. Dazu muss er Kontakt aufnehmen. Dazu kann die Fragestellerin beruhigt sein: Nach deutschem Recht bricht Kauf nicht Miete. Also ist die Übernahme des Mietvertrags bei Eigentümerwechsel vorgeschrieben. Und da der Mietvertrag gültig bleibt, ist eine Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel nur im Rahmen des alten Vertrages möglich. Deshalb ist es für Mieter wichtig, keinen neuen oder abgeänderten Vertrag zu unterschreiben. Auch mündliche Zugeständnisse sollten unterbleiben. Der alte Vertrag bleibt in Kraft, selbst wenn er für den Neueigentümer nachteilige Regelungen enthält, und darf nur mit den üblichen Fristen gekündigt werden, keinesfalls Knall auf Fall. Sorgen, dass die Kaution eventuell verloren geht, sind ebenfalls unberechtigt. Bei Eigentümerwechsel ist die Kautionsübertragung im Gesetz fixiert. K. D.