Noch gibt es nichts Belastbares, was eine Urlaubsplanung realistisch untermauern könnte. Und weil Frühling und Sommer durchaus vorwiegend zu Hause verbracht werden müssen, spielen viele Mieter mit dem Gedanken, Planschbecken oder mobile Pools auf Terrasse, Balkon oder im Gemeinschaftsgarten aufzustellen. Nicht immer ist dies ohne Zustimmung des Vermieters möglich, informiert deshalb der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in einer Veröffentlichung.