Nun möchte er wissen: "Wer muss die Funktionstauglichkeit in welchen Abständen prüfen? Der Vermieter oder der Mieter?"
Frage des Tages Die Sache mit dem Rauchmelder
Redaktion 14.01.2020 - 20:30 Uhr
Ein Vermieter schreibt: "In meinen vermieteten Wohnungen sind Standard-Rauchmelder ohne Vernetzungen eingebaut. Die Rauchmelder werden über Batterien mit zehnjährigen Garantien betrieben."
Nun möchte er wissen: "Wer muss die Funktionstauglichkeit in welchen Abständen prüfen? Der Vermieter oder der Mieter?"