Ganz so einfach ist es nicht. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, den Balkon abzuschirmen, ohne zuvor die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in einer Veröffentlichung hin.
Frage des Tages Die Sache mit dem Sichtschutz
Redaktion 21.04.2020 - 19:36 Uhr