Kündigung wegen Eigenbedarfs sind für Mieter meist unerfreulich. Dann beginnt die Suche nach einer vergleichbaren Wohnung, was gerade in Ballungsräumen immer schwieriger wird. Doch muss der Vermieter, wenn er Eigenbedarf anmeldet, die gekündigte Wohnung auch dauerhaft selbst nutzen? Oder reicht es aus, diese als Zweitwohnung etwa in Ferienzeiten oder an Wochenenden nehmen zu wollen?