Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, ist im Jahr 2000 in Kraft getreten. Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind und Biogas erzeugen, bekommen gemäß diesem Gesetz für 20 Jahre die Abnahme des Stroms garantiert zu einer festgelegten Vergütung. Ende 2020 läuft daher für die ersten Anlagen, die im Jahr 2000 ans Netz gegangen sind, die EEG-Förderung aus. Das Nachfolge-Gesetz ist noch nicht fertig. Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Novelle des EEG vorgelegt; von Oppositionsparteien und Verbänden kommen Änderungswünsche. Das neue Gesetz soll noch heuer Bundestag und Bundesrat passieren und am 1. Januar 2021 in Kraft treten - wie es am Ende konkret aussehen wird, weiß aber im Moment noch niemand. So hängen zum Beispiel auch Privatpersonen, die vor 20 Jahren eine Photovoltaikanlage auf ihrem Eigenheim installiert haben, quasi in der Luft und wissen nicht, wie es weitergeht.