München - Der Gesundheitsausschuss des Landtags hat einvernehmlich weitere Änderungen am Entwurf der Staatsregierung für ein bayerisches Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Klargestellt ist nun, dass Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz neben ihren ohnehin bestehenden Aufgaben bei der Bewältigung der Corona-Krise kein Personal für andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen abstellen müssen. Dafür sollen nun auch Bayerns Zahnärzte geeignetes Personal benennen, das in der Krise medizinisch helfen kann.