Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Streit um die Räumung des Schlachthofs Aschaffenburg haben sich die Stadt und der Schlachthofbetreiber vor Gericht nicht auf einen Vergleich einigen können. Die Zivilkammer des Landgerichts Aschaffenburg regte allerdings am Dienstag weitere Gespräche an, um vielleicht doch noch zu einer Lösung zu kommen. Knackpunkt ist, ob und wie detailliert sich Tierschutzverstöße in den Pachtvertrag integrieren lassen.