Wie sieht eine korrekte Betriebskostenabrechnung aus?
Die Abrechnung muss über den genauen Abrechnungszeitraum, die Bezeichnung der abzurechnenden Wohnung, den Namen des ausstellenden Vermieters oder Verwalters informieren und eine übersichtliche Darstellung der Gesamtkosten, den Verteilerschlüssel inklusive Erläuterung sowie die bisher geleisteten Vorauszahlungen des Mieters und die Berechnung seines Guthabens oder seiner Nachzahlung enthalten. „Fehlt eine dieser Angaben oder ist beispielsweise der Verteilerschlüssel nicht erklärt, sollte der Mieter seinen Vermieter zur Nachbesserung auffordern“, so Ergo-Juristin Rassat. Außerdem muss die Abrechnung auch für Laien verständlich sein.
Können Mieter die aufgeführten Kosten überprüfen?
Haben Mieter Zweifel an der Korrektheit, sollten sie sich fürs Überprüfen Zeit nehmen und dabei gegebenenfalls auf die Hilfe eines Mietervereins zurückgreifen. „Hilfreich ist oft, die Abrechnung mit dem Betriebskostenspiegel und der Abrechnung vom Vorjahr zu vergleichen“, rät der Mietrechtsexperte Ropertz. Mieter haben grundsätzlich das Recht, die Belege einzusehen, auf denen die Betriebskosten basieren – sie können eine sogenannte Belegeinsicht fordern. „Allerdings sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, Kopien anzufertigen und diese den Mietern auszuhändigen“, sagt Rechtsexpertin Rassat. Das bedeutet für Mieter: Sie müssen den Vermieter aufsuchen, um die Belege durchzusehen. Jedoch räumen die Gerichte Mietern das Recht ein, sich – gegen Erstattung der Kosten – vom Vermieter Kopien per Post zuschicken zu lassen, wenn Mieter und Vermieter sehr weit entfernt voneinander wohnen.
Welche Fristen müssen Mieter beachten?
Mieter können nach Erhalt der Abrechnung innerhalb einer zwölfmonatigen Frist die Nebenkostenabrechnung prüfen und Widerspruch einlegen. Wichtig dabei: „Offene Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung, also eine Nachzahlung, müssen Mieter trotzdem innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung begleichen“, sagt Rechtsexpertin Rassat. Wer es nicht innerhalb dieser Frist schafft, die Abrechnung zu prüfen, sollte eine Nachzahlung nur unter Vorbehalt tätigen und dies dem Vermieter schriftlich mitteilen.