Ortsumgehung Sondersitzung in Oberkotzau

  Foto: Keltsch

Am 28. Mai befasst sich der Gemeinderat mit dem neuen Bürgerbegehren.

 
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Der Marktgemeinderat Oberkotzau trifft sich am Dienstag, 28. Mai, um 19 Uhr im Rathaussaal zu einer Sondersitzung: Thema ist das Bürgerbegehren für einen neuen Bürgerentscheid zum Bau der Ortsumgehung, wie Bürgermeister Stefan Breuer am Montagabend im Haupt- und Finanzausschuss mitteilte.

Die Räte werden am 28. Mai darüber befinden, ob das Begehren zulässig ist. Dies dürfte der Fall sein, sofern den Antragstellern keine Formfehler unterlaufen sind. Laut Bayerischer Gemeindeordnung ist es grundsätzlich zulässig, dass – wie in diesem Fall – ein zweiter Bürgerentscheid das Ergebnis eines ersten Entscheids infrage stellt.

Gegner haben der geplanten Ortsumgehung am 29. April das neue Bürgerbegehren mit mehr als 800 Unterschriften bei der Verwaltung eingereicht. Innerhalb von vier Wochen ist nun zu prüfen, ob es rechtlich zulässig ist; dann hat der Gemeinderat darüber zu entscheiden.

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