Alte Verordnung bleibt vorerst wirksam
Allerdings stütze sich die zugrunde liegende Verordnung auf die falsche Rechtsgrundlage, teilten die Richter mit. Das habe zur Folge gehabt, dass nicht das korrekte Gesetzgebungsverfahren angewandt wurde. Es brauche unter anderem Einstimmigkeit unter den EU-Ländern. Daher erklärte das Gericht die Verordnung für ungültig.
Weil das aber "schwerwiegende negative Folgen für eine erhebliche Zahl von Unionsbürgern und für ihre Sicherheit" haben könnte, bleibt die Verordnung dem Urteil zufolge wirksam, bis eine neue Verordnung erlassen wurde. Dafür setzten die Richter eine Frist bis zum 31. Dezember 2026. Über den konkreten Fall muss nun das Gericht in Wiesbaden entscheiden.