Am Donnerstag bestätigte die Richterin jedoch ihre Entscheidung zum Verbot eines öffentlichen Livestreams beim Landesjägertag in Weiden. Eine uneingeschränkte Übertragung der Landesmitgliederversammlung wäre in der Form, wie es der BJV geplant hatte, unzulässig gewesen, teilte eine Gerichtssprecherin nach der Urteilsverkündung mit.
Der Verband hatte seinen Widerspruch damit begründet, dass die Versammlung auch 2023 uneingeschränkt im Internet übertragen worden sei und der Gesetzgeber das Risiko einer unbegrenzten Teilnehmerzahl bewusst in Kauf genommen habe.
Die Richterin verwies darauf, dass eine hybride Mitgliederversammlung und die Teilnahme von Gästen grundsätzlich möglich seien, dass dies aber vorher entsprechend einberufen werden müsste. Vor allem müsste in der Einladung mitgeteilt werden, wie die Mitglieder ihre Rechte - unter anderem Rede-, Antrags- und Wahlrecht - vollumfänglich ausüben können.
Eine Mitgliederversammlung eines Vereines sei grundsätzlich nicht-öffentlich. Überdies sei es ein Unterschied, ob eine Versammlung in Präsenz öffentlich oder auch im Internet öffentlich und über Jahre abrufbar ist. "In Kenntnis einer Live-Übertragung ist das Verhalten der anwesenden Personen ein anderes. Das spontane und unbefangene Reden beziehungsweise Diskutieren kann gehemmt sein." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.