Selb/Hof - Im Jahr 2015 sind über 51 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Bis zu 800 000 von ihnen könnten Deutschland bis Jahresende erreichen. Das bewegt die Menschen, auch in Internetforen und sozialen Netzwerken diskutieren User über den Zustrom. Mancher Eintrag ist hart. Doch wo verläuft eigentlich die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbewehrter Volksverhetzung?