Hof Mautfrei trotz vier Spuren

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Keine der Bundesstraßen in Stadt und Landkreis Hof kommt für die neue Lkw-Maut infrage. Denn sie erfüllen nicht die Kriterien des Bundesverkehrsministeriums. Die Stadt hofft aber nach wie vor, dass ihr Antrag auf Aussperrung von Mautflüchtlingen Erfolg hat.

 
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Hof - Auf vierspurig ausgebauten Bundesstraßen soll von 1. August an wie auf Autobahnen Mautpflicht für Lastwagen gelten. Dies hat, wie berichtet, Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer angekündigt. Doch die vierspurigen Bundesstraßen in Stadt und Landkreis Hof kommen dafür nicht infrage. Denn keine erfüllt die Kriterien, die das Bundesverkehrsministerium für die Erhebung der Maut vorgibt.

In ganz Oberfranken gibt es somit nur eine einzige vierspurige Bundesstraße, auf der künftig Lkw-Maut zu zahlen ist, nämlich auf der B 173 von Lichtenfels-Ost bis zur A 73.

Die Pressestelle des Ministeriums nannte der Frankenpost gestern auf Anfrage die Maut-Kriterien:

Die betreffenden Strecken müssen mindestens vier Kilometer lang sein und unmittelbar zu einer Autobahn führen.

Es darf sich nicht um Ortsdurchfahrten handeln.

Die beiden Fahrbahnen müssen durchgehend baulich voneinander getrennt sein, also "durch einen Mittelstreifen oder andere bauliche Maßnahmen".

Somit ist die Ernst-Reuter-Straße in Hof von einer Mauterhebung ausgeschlossen. Ebenso die B 15 zwischen Hof und A 9, denn hier gibt es keinen baulichen Mittelstreifen, sondern nur eine Markierung als Trennlinie. Auch die B 15 zwischen Moschendorf und Klinikum kommt nicht infrage, denn dieser vierspurige Abschnitt ist keine vier Kilometer lang.

Wer also gehofft hatte, mit der Mautpflicht auf Bundesstraßen ließen sich Autobahnmaut-Flüchtlinge von Hof fernhalten, liegt falsch.

Seit Einführung der Lkw-Maut auf Autobahnen 2005 sind Mautflüchtlinge in Hof ein Ärgernis. Zahlreiche Lastwagenfahrer nützen die B 15 und die B 173 durch die Stadt als Abkürzung und zur Verringerung ihrer Mautgebühr - zum Leidwesen lärmgeplagter Anwohner und von Autofahrern, die im Stau stehen. Bis zu 35 Kilometer Autobahnfahrt lassen sich durch die Stadt einsparen.

Wie berichtet, hat die Stadt Hof bei der Regierung von Oberfranken beantragt, die Ernst-Reuter-Straße für den Mautausweichverkehr zu sperren. Die Regierung prüft dies noch. "Wir meinen, dass die Lkw-Zahlen für eine Sperrung ausreichen", sagte gestern der Hofer Pressesprecher Rainer Krauß der Frankenpost. Die Stadt beruft sich auf eine Verkehrszählung im Juni 2011 mit Zählstellen an der B 15 bei Rehau und der B 173 bei Köditz. Matthias Wilfert aus dem städtischen Ordnungsamt berichtet: Zwischen 6 und 19 Uhr wurden 251 Lastwagen über 7,5 Tonnen gezählt, die offensichtlich ohne Stopp durch die Stadt gefahren waren. Aufgrund verschiedener Hochrechnungsmodelle ergibt dies für die Dauer von 24 Stunden 309 Lastwagen. Doch erst ab zwölf Tonnen muss ein Lkw auf der Autobahn Maut zahlen. Deshalb hat die Stadt in ihrem Antrag die Zahl um die Hälfte reduziert: Sie geht davon aus, dass am Zähltag 155 "mautflüchtige" Lastwagen durch Hof gefahren sind.

Urteil zur Sperrung für Mautflüchtlinge auf der B 8

Zum Thema Mautausweichverkehr gibt es einen aktuellen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. Dieses hat am 15. Dezember entschieden, dass in der Frage eines Durchfahrtverbots nicht nur die Zahl der Lastwagen, sondern auch die Lärm- und Abgasbelästigung für die Anwohner durch den Gesamtverkehr zu berücksichtigen ist. Speditionsunternehmen hatten dagegen geklagt, dass das Landratsamt Regensburg einen Abschnitt der B 8 für den Mautausweichverkehr gesperrt hatte. Das Gericht wies die Klage jedoch ab.

Mit zwei verkehrsrechtlichen Anordnungen im Jahr 2007 hatte das Landratsamt Regensburg, gestützt auf die Straßenverkehrsordnung, die B 8 von Rosenhof bis Schönach für den Durchgangsverkehr von Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als zwölf Tonnen gesperrt. Es begründete dies unter anderem mit dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Eine Verkehrszählung im November 2006 hatte einen "Mautflucht"-Verkehr im Umfang von zirka 200 Lastkraftwagen pro Werktag ergeben.


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