Kulmbach Mehr Spielraum für sozial Schwache

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Wer Sozialleistungen bezieht, muss gewisse Obergrenzen einhalten, wenn seine Miete von den Behörden ohne weitere Prüfung akzeptiert werden soll. Liegt der monatliche Preis für eine Wohnung über diesen Grenzen oder ist die Wohnung deutlich größer als vorgesehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Quelle: Unbekannt

Der Landkreis Kulmbach will seine Mietobergrenze für Bezieher von Sozialleistungen anheben. Am 11. Mai entscheidet der Kreisausschuss. Die Kritik der Sozialverbände so kurz vor der geplanten Erhöhung, findet wenig Verständnis.

 
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