Schwarzenbach am Wald - Sie waren weit über acht Stunden und teils sogar zwölf Stunden unterwegs; auf dem Anhänger gab es zudem weder eine Tränke noch Einstreu. Der Transporteur hatte damit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Er musste auf Anweisung der Polizei seine Versäumnisse umgehend nachholen - und wird wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt.