WUNSIEDEL - Das Landratsamt hatte die Versammlung mit dem Thema "Für Einigkeit und Recht und Freiheit. Gedenkmarsch für Jürgen Rieger" mit Begründung abgelehnt, dass es sich dabei um eine Ersatzveranstaltung für die Heß-Gedenkkundgebungen handle. Dagegen hatte die NPD nun beim Verwaltungsgericht geklagt - und Recht bekommen. Das Gericht teile zwar die Bedenken des Landratsamtes, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts, erachte aber diese mögliche Gefahr nicht als ausreichend für ein Verbot der Versammlung.
Nun liegt es am Landratsamt, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen.

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