München - Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht keine Möglichkeiten zur weiteren Verschärfung des bayerischen Versammlungsgesetzes, um neue Schlupflöcher bei der Genehmigung von Aufmärschen rechtsradikaler Gruppierungen zu stopfen. Herrmann zeigte sich zufrieden, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten "Wunsiedel-Urteil" die einschränkenden Regelungen im Strafgesetzbuch bezüglich Volksverhetzung bestätigt habe, auf denen auch das neue Versammlungsrecht des Freistaats basiere. Weitergehende Einschränkungen würden die Verfassungsrichter wohl nicht zulassen, so Herrmann. Immerhin sei es mit dem neuen Gesetz gelungen, in Wunsiedel Kundgebungen mit eindeutigem Bezug auf den einstigen Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß zu untersagen. "Diese Verbote haben vor Gericht gehalten", sagte Herrmann. Wenn es den Rechten nun gelinge, durch "raffiniert formulierte Aufrufe" ein allgemeines Versammlungsverbot zu umgehen, dann stoße der Staat an seine rechtlichen Grenzen. jum
Ressort Länderspiegel
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von kahless00700 am 01.12.2009 07:29
lächerlich
wie lächerlich ist das denn, wenn ein Innenminister meint es gebe keine Handhabe - wie wärs denn eifnach damit, eine Handhabe zu schafen!!!

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