BAYREUTH - Wegen des unerlaubten Verschreibens und der unerlaubten Abgabe von Methadon in fast 300 Fällen hat das Landgericht Bayreuth einen Arzt zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Außerdem darf der 66 Jahre alte Mediziner für die
Dauer von fünf Jahren nicht den Drogenersatzstoff Methadon oder ähnliche Wirkstoffe verschreiben. Zudem muss er 20 000 Euro an
gemeinnützige Organisationen zahlen, entschied das Gericht am Mittwoch.
Der Arzt habe nicht aus Gewinnsucht gehandelt, stellte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein in seiner Urteilsbegründung
fest. Vielmehr sei es ihm darum gegangen, seine Patienten vor einem Rückfall in die Drogenabhängigkeit zu bewahren. Gleichwohl habe er seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Ohne größere Bedenken habe er zwischen September 2003 und November 2004 «Take-Home-Rezepte» ausgestellt. Damit können Patienten das Methadon in der Apotheke abholen und selbstständig einnehmen. Üblich ist die Verschreibung von «Take-Home-Rezepten» erst nach einer Behandlung über mehrere Monate. In vielen Fällen habe der Mediziner dagegen gleich von Anfang an solche Rezepte ausgestellt, sagte der Richter.

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