Wunsiedel – Immer wieder dieses hässliche Bild: Rund um den 17. August – den Todestag von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß – marschieren Tausende Neonazis in Wunsiedel. Die Stadt gleicht einer Festung, die Bürger fühlen sich belagert. Unter dem Motto „Wunsiedel ist bunt“ protestieren Tausende gegen Rechtsextreme aus ganz Deutschland. Seit Jahren versuchen Behörden, den Spuk mit einem Demonstrationsverbot zu beenden. In den vergangenen Jahren ist dies gelungen – dank einer Strafrechtsverschärfung bei Neonazi-Aufmärschen. Noch ist aber unklar, ob dies verfassungsgemäß ist. Am heutigen Mittwoch überprüft nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die umstrittene Gesetzesänderung aus dem Jahr 2005. Das Gericht muss die Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragrafen 130 prüfen. Nach der Vorschrift macht sich strafbar, wer in einer öffentlichen Versammlung die Würde der NS-Opfer verletzt sowie nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigt.