Hof/Oberkotzau - Güterzüge, die im Abstand weniger Minuten durch Orte rattern. Anwohner befürchten genau das bei einer Elektrifizierung der Strecke Hof-Regensburg. Ein Anspruch auf Lärmschutz besteht für die Anwohner von Neu- und Ausbaustrecken nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums generell nicht. Dies geht jetzt aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Münchener Abgeordneten Doris Wagner (Grüne) hervor. Sie hatte sich dabei auf die von ihrem Parlamentskollegen Albert Rupprecht (CSU) mitentworfene Ostbayernresolution bezogen. Darin wird ein Lärmschutz unter Verweis auf einen Beschluss des Bundestags vom 26. Januar 2016 gefordert. Der Bundestagsbeschluss sei eine adäquate Rechtsgrundlage für Lärmschutz. Eine Ansicht, die Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium, offenbar nicht teilt. Er schreibt: "Aus dem Beschluss ... folgt für die Anwohner von Neu- und Ausbaustrecken generell kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz."