Frage des Tages Die Sache mit dem Meldegesetz

Manche persönlichen Daten müssen, andere dürfen die Einwohnermeldeämter nach dem Meldegesetz weitergeben. Manch einer Weitergabe kann der Bürger aber widersprechen, dazu muss er einen "Antrag auf Errichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre" einreichen. Foto: Archiv

Ein Leser will wissen: "Muss ich meinem Mieter wirklich bestätigen, dass er ausgezogen ist?" In der Tat gibt es einige Verwirrungen rund um das Bundesmeldegesetz - hier

 
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